Von Kindern, Rechten und den Kinderrechten

Bereits das ganze Schuljahr über  befassen wir uns mit dem 30 Jährigen Jubiläum der Kinderrechte: Was beinhalten diese Kinderrechte, wann wurden sie von wem beschlossen, wer ist damit gemeint und was bedeutet es”ein Recht auf etwas zu haben”. Inzwischen kennen die Rumfordschlössl-Kinder Ihre Rechte. Auf dem “roten Teppich”, dem Ort der Kinderversammlung, wurden sie besprochen, auf Plakate gemalt, filmisch mit dem Smartphone in Szene gesetzt, getanzt, mit Quizfragen versehen, bei der Beteiligung der Kinderrechte-Aktionswochen umgesetzt und täglich findet der Prozess weiterhin in der Einrichtung statt: Nur, wenn ich meine Rechte -und die Kinderrechte kenne, erfahre ich auch, wie ich mich verhalten kann  und muss. Und: habe ich n u r Rechte ?  Oder gibt es auch die Notwendigkeit, mich an Dinge zu halten, die mir nicht unbedingt gefallen ?? Die Diskusssion innerhalb der täglichen Kindergruppen läuft auf Hochtouren: was bestimme ich, was ist mein Recht, wo muss ich noch warten und bei wem kann ich mich beschweren, wenn ich meine (Kinder-)rechte nicht eingehalten sehe: darf ich, analog des Rechtes auf Bildung und dem Zugang zu Medien, einfach die Regeln außer Kraft setzen? Wo sind hier die Berührungspunkte zwischen Kindern, unterschiedlichen Handlungsbenen und Altersgruppen und den pädagogischen Mitarbeiterinnen: Großzügigkeit kontra Regeleinhaltung oder Flexibilität bei Unvorhergesehenem? Der tägliche Prozess ist manchmal nicht halb so attraktiv wie z.B. der Ausflug in die Pasinger Fabrik zum Kinderrechte-Parcours: Die Kinder waren begeistert von Atmosphäre und Angebot! Ein Lob den Kolleginnen und Kollegen vor Ort.

Zum Kinderrecht auf Bildung besuchen wir abschließend das Tanztheater Malala mit unseren hierin bereits vorgebildeteten 4. Klässlern. Ziel erreicht! zu 100%!

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